Fr24.Nov

Anzeige der Bauvollendung von Photovoltaik-Anlagen

Durch die mit 01.09.2023 in Kraft getretene Novelle LGBl. Nr. 64/2023 gibt es wesentliche Verfahrenserleichterungen für die Errichtung von PV-Anlagen.

Bauteilintegrierte PV-Anlagen mit einer Fläche von bis zu 100 m² bedürfen weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige.

 

Die Fertigstellung von anzeige- und bewilligungsfreien Photovoltaikanlagen ist der Baubehörde jedoch unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Wissen über Existenz und Beschaffenheit der Anlage ist vor allem für Feuerwehr im Einsatzfall von großer Bedeutung.

 

Durch die Energieagentur Tirol wurde ein entsprechendes Formular bereitgestellt

www.energieagentur.tirol/anzeige-pv

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