Durch die mit 01.09.2023 in Kraft getretene Novelle LGBl. Nr. 64/2023 gibt es wesentliche Verfahrenserleichterungen für die Errichtung von PV-Anlagen.
Bauteilintegrierte PV-Anlagen mit einer Fläche von bis zu 100 m² bedürfen weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige.
Durch die Energieagentur Tirol wurde ein entsprechendes Formular bereitgestellt