Mo27.Feb

Ab Juni 2012 braucht jedes Kind ein Reisedokument

Ab Juni 2012: Urlaub mit dem Kinderpass

Ab 15.Juni 2012 ist es so weit

Jedes Kind braucht verpflichtend seinen eigenen Kinderpass als Reisedokument. Die Eintragung bei den Eltern gilt dann nicht mehr. Auch, wenn der Pass der Eltern noch länger gültig sein sollte. Eine gute Gelegenheit für alle Eltern, ihren bisherigen Pass gleich gegen einen der modernsten Reisepässe der Welt zu tauschen. Damit alles sicher passt.

Bereits seit 15. Juni 2009 sind Kindermiteintragungen im Pass der Eltern nicht mehr möglich. Vorher gemachte Eintragungen gelten nur mehr bis 15. Juni 2012. Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind für jeden Grenzübertritt ein eigenes Reisedokumente (Reisepass oder - sofern nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig - einen Personalausweis). Die Gültigkeit des Reisepasses der Eltern - mit der Kindermiteintragung - bleibt davon unberührt. Er gilt weiter bis zum darin gedruckten Ablaufdatum.

Wie viel kostet der Reisepass und wie lange ist er gültig?

Bei Erstausstellung (bis zum bzw. am 2. Geburtstag) ist der Reisepass gebührenfrei. Nach dem 2. Geburtstag kostet er 30 Euro bzw. ab dem 12. Geburtstag 75,90 Euro. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer 2 Jahre. Ab dem 2. Geburtstag bis zum vollendeten 12. Lebensjahr muss der Reisepass für ein Kind alle 5 Jahre erneuert werden. Ab dem 12. Lebensjahr wird ein Reisepass mit Fingerabdruck mit 10-jähriger Gültigkeit ausgestellt.

Wo kann ein Reisepass beantragt werden?

Unabhängig von Ihrem Wohnsitz können Sie Ihren neuen Sicherheitspass bei jeder Österreichischen Passbehörde beantragen. Das sind Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft sowie die Österreichischen Vertretungen im Ausland. Der neu ausgestellte Sicherheitspass wird Ihnen im Inland innerhalb von fünf Arbeitstagen per Post an Ihre Wunschadresse (RSb) zugestellt. Im Gemeindeamt Strassen kann der Reisepass inkl. Fingerabdruck und auch der Personal beantragt werden.
Die Gemeinde Strassen wurde laut Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Lienz Zahl: 480-21/59 vom 29.06.2009 für dieses Bürgerservice ermächtigt.

Richtlinien für das Foto

Das Foto für einen neuen Reisepass darf nicht älter als sechs Monate sein. Es muss zudem den internationalen Kriterien entsprechen, was z.B. Format, Hintergrund oder Ausleuchtung betrifft. Detail-Infos dazu finden Sie auf www.bmi.gv.at/passbild.

Alle wichtigen Informationen zum Reisepass können Sie außerdem auf der Webseite des Innenministeriums www.passkontrolle.at nachlesen.

Wer einen Urlaub oder eine Reise plant, sollte rechtszeitig das erforderliche Reisedokument im Gemeindeamt beantragen. Die Ausstellung des Reisedokumentes braucht ca 1. Woche. Ein Notreisepass kostet 100,-- Euro.

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