Di11.Aug

Heizkostenzuschuss 2020/21

Die Landesregierung beschloss in der Sitzung vom 23. Juni 2020 die untenstehende Richtlinie für den Heizkostenzuschuss des Landes Tirol für die Heizperiode 2020/2021. Der einmalige Zuschuss wurde mit € 250,00 pro Haushalt festgesetzt. Zur teilweisen Abdeckung der durch die verordneten Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 angefallenen Mehrkosten wird zusätzlich ein Covid – Energiekostenzuschuss in der Höhe von einmalig € 100,00 pro Haushalt gewährt.

Um die Gewährung eines Heizkostenzuschusses kann zwischen 1. Juli und 30. November 2020 angesucht werden.

PensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen im vergangenen Jahr der Antrag auf Heizkostenzuschuss des Landes bewilligt wurde, ist eine gesonderte Antragstellung nicht erforderlich.

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